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Abwasserbeseitigung

Für die Entsorgung des Abwassers ist die Stadt Tann (Rhön) zuständig. Die Stadt Tann (Rhön) als öffentlich-rechtlicher Entsorger unterliegt dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind die Gebühren oder Beiträge.

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Mit dem Abwasserbeitrag zahlst Du als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde.


 

Formalien

Die Abwasserbeseitigungsgebühren werden als Mengengebühren erhoben. Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. In Tann wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, d. h. die Niederschlagswassergebühr bemisst sich im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. 

    Digitale Angebote:

    Kleinkläranlagen

    Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt der Stadt Tann (Rhön). Auskunft darüber, ob der Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung möglich ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eigene Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Kleinkläranlagen oder geschlossene Systeme) erfolgen kann, erteilt Dir unser Sachbearbeiter Herr Ziegler. 

    Wilfried Ziegler 
    Bauabteilung

    Raum
    Erdgeschoß, EG 06

    06682 9611-19
    w.ziegler@tann-rhoen.de