Wonach suchen Sie?

Aa
Aa
Aa

Die Gremien der Stadt Tann (Rhön)

Hier findest Du die Zusammensetzung der politischen Gremien der Stadt Tann (Rhön).
Wir stellen Dir unseren Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung mit den gebildeten Ausschüsse
sowie die Ortsvorsteher der einzelnen Stadtteile näher vor.
 

Der Bürgermeister

Ich begrüße Sie herzlich auf der Homepage unserer schönen Stadt Tann (Rhön). Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen, Ansprechpartner oder unsere touristischen Highlights. Über unsere "Digitale Verwaltung" können Sie viele Dienstleistungen bequem von zu Hause aus erledigen.

Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass unsere Stadt Tann (Rhön) zu jeder Jahreszeit eine Reise wert ist. Überzeugen Sie sich gerne selbst.

Auf ein baldiges treffen in Tann (Rhön).

Ihr Bürgermeister

Mario Dänner
 

Der amtierende Bürgermeister Mario Dänner wurde 2013 erstmalig als parteiloser Kandidat gewählt und befindet sich mittlerweile in seiner zweiten Amtsperiode.

Der Magistrat

Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Stadtrat und 6 weiteren Stadträten. Sie ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Stadt. Die ehrenamtlichen Stadträte*innen werden von den Stadtverordneten für die Dauer der eigenen Wahlzeit, sprich 5 Jahre, gewählt.

Bürgermeister & Vorsitzender
Mario Dänner (parteilos)

Erster Stadtrat 
Jürgen Schlereth (CDU)

Stadträte*innen
Boris Baltzer (CDU)

Lars Fleischmann (CDU)

Billy Gansert (SPD)

Cornelia Heim (SPD)

Klaus Dänner (FDP)

Brunhilde Fischer (FDP)

Die Stadtverordneten

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Angelegenheiten der Stadt, soweit sich aus der Hessischen Gemeindeordnung nichts anderes ergibt. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Magistrat oder einen Ausschuss übertragen. Sie überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Magistrates, insbesondere die Verwendung der städtischen Einnahmen.

Die Stadtverordnetenversammlung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen, kann aber für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Die ehrenamtlichen Stadtverordneten werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Finde aktuelle Termine und Tagesordnungen

+

CDU-Fraktion:

Jürgen Herberich

Michael von der Tann  (Fraktionsvors.)  

Thorsten Orf, Hundsb.

Bernd Ulrich

Bernd Limpert

Michael Schlereth

Uwe Kirchner

+

SPD-Fraktion:

Reiner Jörges (Fraktionsvors.)

Christiane Fuß

Andreas Jörges

Hans Dänner

Robin Beck

+

FDP-Fraktion:

Jörg Witzel (Stv-Vorsteher)

Ramona Hornig

Konrad Kirchner

Heike Gilbert-Witzel

+

Fraktionslose Mitglieder:

Andrea Willing

Die Ausschüsse

Der Haupt- und Finanzausschuss berät und entscheidet unter anderem über Angelegenheiten und Belange aus folgenden Bereichen: Zentrale Fragen der Verwaltung. Haushaltsangelegenheiten. Finanzplanung und Jahresrechnung.

Im Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Soziales wird über Themenfelder wie Bauland, verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung, sowie Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diskutiert. Ein weiteres Themenfeld des Ausschusses sind die Förderprogramme des Bundes im Bereich der Städtebauförderung.

+

Haupt- und Finanzausschuss

CDU   Michael Frhr. von der Tann

CDU   Bernd Limpert

SPD   Hans Dänner

SPD   Andreas Jörges (AV) 

FDP   Ramona Hornig

+

Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Soziales

CDU    Michael Schlereth (AV)

CDU    Jürgen Herberich

SPD     Robin Beck

FDP     Konrad Kirchner

Der Ortsbeirat und die Ortsvorsteher

Die Mitglieder des Ortsbeirates werden von den Bürgern des Ortsbezirks gleichzeitig mit den Stadtverordneten für die gleiche Wahlzeit gewählt. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens 3, höchstens 9 ehrenamtlichen Mitgliedern und wählt in seiner ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.

Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher*in. Der Ortsbeirat ist beratend tätig und ist zu allen wichtigen Angelegenheiten , die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.

 

Zu den Ortsvorstehern