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Die Stadt Tann (Rhön) erhebt eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet als örtliche Aufwandsteuer.
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem in der Stadt Tann (Rhön) zu belegenden Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz oder ähnlichen Einrichtungen). Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Dieser erhebt die Bettensteuer vom Beherbergungsgast und leitet diese an die Stadt Tann (Rhön) weiter. Zahlungspflichtig sind Beherbergungsgäste mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von der Zahlungspflicht befreit sind Schüler, Studenten u. Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs.