- Leben und Arbeiten in Tann
- Bürgerservice und Rathaus
- Tourismus und Kultur
Technischer Hinweis: Die Darstellung der Seite von booking&more macht das Zulassen von Cookies notwendig. Es handelt sich hier um das Einbinden eines deutschen Drittanbieters.
Sollte es weiterhin vorkommen, dass die Unterkunftssuche von booking&more nicht geladen wird, bitten wir Sie einmal die Seite neu zu laden (Betätigen des Kreispfeils in der Browserzeile) und/oder zum Testen den Browser zu wechseln. Sollte dies auch nicht den gewünschten Erfolg bringen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter Tel. 06682/9611-11 weiter zur Verfügung. Danke!
Die Stadt Tann (Rhön) erhebt eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet als örtliche Aufwandsteuer.
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem in der Stadt Tann (Rhön) zu belegenden Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz oder ähnlichen Einrichtungen). Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Dieser erhebt die Bettensteuer vom Beherbergungsgast und leitet diese an die Stadt Tann (Rhön) weiter. Zahlungspflichtig sind Beherbergungsgäste mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von der Zahlungspflicht befreit sind Schüler, Studenten u. Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs.