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Ortsgericht und Schiedsamt

Ortsgericht

Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichtes, für Tann (Rhön) folglich dem Amtsgericht Fulda. Ortsgerichte sind also keine städtischen Einrichtungen. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften/Kopien
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen (z.B. bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen)
     

Ortsgericht Tann (Rhön)
Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön)
Ortsgerichtsvorsteher Matthias Orf, Termin nach Vereinbarung,
telefonisch erreichbar nach 17 Uhr unter 0179 7002188

Schiedsamt

In den nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten ist es grundsätzlich erforderlich, vor der Einschaltung eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt oder einer anerkannten Gütestelle durchzuführen.

1. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen:

  • der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkung, sofern es sich nciht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt,
  • Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • eines Grenzbaums nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • der im Hessischen Nachbarrechtsgesetz vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2014 (GVGl. S. 218), geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt.

2. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

 

Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist bei dem Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen oder müdlich zu Protokoll zu erklären.

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von mindestens 20,00 € und höchstens 50,00 € erhoben. Zusätzlich sind noch die Kosten für entstandene Auslagen (z. B. Dokumentenpauschale) zu entrichten.

Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten. Termine werden telefonisch vergeben.

Schiedsamt Tann (Rhön)
Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön)
Schiedsmann Rainer Hartmann, Telefon 06682-8598