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- Tourismus und Kultur
Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichtes, für Tann (Rhön) folglich dem Amtsgericht Fulda. Ortsgerichte sind also keine städtischen Einrichtungen. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
Ortsgericht Tann (Rhön)
Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön)
Ortsgerichtsvorsteher Matthias Orf, Termin nach Vereinbarung,
telefonisch erreichbar nach 17 Uhr unter 0179 7002188
In den nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten ist es grundsätzlich erforderlich, vor der Einschaltung eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt oder einer anerkannten Gütestelle durchzuführen.
1. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen:
2. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist bei dem Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen oder müdlich zu Protokoll zu erklären.
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von mindestens 20,00 € und höchstens 50,00 € erhoben. Zusätzlich sind noch die Kosten für entstandene Auslagen (z. B. Dokumentenpauschale) zu entrichten.
Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten. Termine werden telefonisch vergeben.
Schiedsamt Tann (Rhön)
Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön)
Schiedsmann Rainer Hartmann, Telefon 06682-8598