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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.tann-rhoen.de veröffentlichte Website derStadt Tann (Rhön).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderung beruht auf

  • einer selbst durchgeführten Bewertung im Zeitraum 01.01.2023 - 31.03.2023.
  • einer vom Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und Durchsetzung- und Überwachungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen im Januar 2025 auf Basis einer "vereinfachten Überwachung" erstellten Gutachtens.
     

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.tann-rhoen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Beschreibung
    - PDF-Dokumente
    - Baupläne
    - Feedback-Mechanismus
  2. Maßnahmen
    - Überarbeitung der Dokumente und Suche nach alternativen Darstellungsmöglichkeiten
    - Einbindung eines Ratsinformationssystems für Protokolle der städtischen Gremien
  3. Zeitplan
    2025-2026
  4. Barrierefreie Alternativen
    Zum Prüfzeitraum 2025 keine vorhanden


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.11.2025 erstellt und zuletzt am 01.11.2025 geprüft. Die Erklärung wurde nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Michael Zörgiebel
Sachbearbeiter Website
Tel. 06682/9611-11

Steffen Jordan
Technischer Support
Tel. 06682/9611-36

 

Barrieren melden

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

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