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Anmeldung eines Zweckfeuers oder Brauchtumsfeuer

Anzumelden sind das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern sowie das
Verbrennen von nicht unbedeutenden Mengen pflanzlicher Abfälle.

 

Formalien

Das Zweckfeuer ist mindestens 2 Werktage vor Beginn bei der Stadt Tann (Rhön) anzuzeigen. Die Sicherheitsvorschriften gemäß des Antrages sind unbedingt einzuhalten.

Für den Antrag benötigst Du folgende Angaben:

  • Ort und Zeitraum der Verbrennung
  • Kontaktdaten von mindestens 2 Aufsichtspersonen
  • Art und Menge des Abfalls
  • Gemarkung, Flur und Flurstück
     

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 100 m zu Wohngebäuden, Zelt- und Lagerplätzen, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, Druckgasen und explosionsgefährdeten Stoffen, Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden.
  •   50 m zu öffentlichen Verkehrswegen
  •   35 m zu sonstigen Gebäuden
  •   20 m zu Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern
  •     5 m zur Grundstücksgrenze
     

Digitale Angebote:
 

Antrag Zweckfeuer                        
 

Antrag Brauchtumsfeuer
 

Antrag Zweckfeuer online

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz