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Anzumelden sind das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern sowie das
Verbrennen von nicht unbedeutenden Mengen pflanzlicher Abfälle.
Das Zweckfeuer ist mindestens 2 Werktage vor Beginn bei der Stadt Tann (Rhön) anzuzeigen. Die Sicherheitsvorschriften gemäß des Antrages sind unbedingt einzuhalten.
Für den Antrag benötigst Du folgende Angaben:
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
Digitale Angebote:
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Bettina Herbst
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