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Ein Statuswechsel liegt vor, wenn Sie eine bisherige Nebenwohnung in Zukunft als Hauptwohnung benutzen werden,
die bisherige Hauptwohnung als Nebenwohnung beibehalten wird und gleichzeitig keine neue weitere Wohnung begründet oder
keine sonstige weitere Wohnung aufgegeben wird. Ein Statuswechsel ist der Meldebehörde des zukünftigen Hauptwohnsitzes anzuzeigen.
Die gesetzliche Frist wurde auf 2 Wochen nach dem Statuswechsel festgesetzt.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
Gebühren:
gebührenfrei
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz