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Wechsel Status Haupt- und Nebenwohnung

Ein Statuswechsel liegt vor, wenn Sie eine bisherige Nebenwohnung in Zukunft als Hauptwohnung benutzen werden,
die bisherige Hauptwohnung als Nebenwohnung beibehalten wird und gleichzeitig keine neue weitere Wohnung begründet oder
keine sonstige weitere Wohnung aufgegeben wird. Ein Statuswechsel ist der Meldebehörde des zukünftigen Hauptwohnsitzes anzuzeigen.

Formalien

Die gesetzliche Frist wurde auf 2 Wochen nach dem Statuswechsel festgesetzt.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass.
  • Oder Stammbuch aller zuziehenden Personen.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. (Ehegatten können die ganze Familie ummelden.)

Gebühren:
gebührenfrei
 

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz