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Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist nach dem BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich.

 

Formalien

Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Die Eltern erhalten beglaubigte Abschriften der Anerkennungsurkunde. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Falls die Mutter verheiratet ist bzw. war, eine Eheurkunde und ggf. das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehemannes
  • evtl. Geburtsurkunde des Kindes

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Standesamtes Ulstertal

Andrea Walch
Leitung Standesamt

06682 9611-21
Fax: 06682 9611-51
a.walch@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Wohnberechtigungsbescheinigung

Raum
Obergeschoss, OG 03

Michelle Koch
Standesamt

06682 9611-20
Fax 06682 9611-51
m.koch@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden

Raum
Obergeschoß, OG 02

Veronika Faulstich
Standesamt

06682 9611-20
Fax: 06682 9611-51
v.faulstich@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden

Raum
Obergeschoss, OG 02