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Vater eines Kindes ist nach dem BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich.
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Die Eltern erhalten beglaubigte Abschriften der Anerkennungsurkunde. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen vorzulegen: