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Vater eines Kindes ist nach dem BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich.
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden. Die Eltern erhalten beglaubigte Abschriften der Anerkennungsurkunde. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Andrea Walch
Leitung Standesamt
06682 9611-21
Fax: 06682 9611-51
a.walch@ulstertal.de
Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Wohnberechtigungsbescheinigung
Raum
Obergeschoss, OG 03
Michelle Koch
Standesamt
06682 9611-20
Fax 06682 9611-51
m.koch@ulstertal.de
Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Raum
Obergeschoß, OG 02
Veronika Faulstich
Standesamt
06682 9611-20
Fax: 06682 9611-51
v.faulstich@ulstertal.de
Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Raum
Obergeschoss, OG 02