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Sterbefall

Bei einem Todesfall, der sich in der Wohnung ereignet hat, haben die Angehörigen die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen,
der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner,
sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister. Der Ärztin oder dem Arzt ist das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung
der Leichenschau zu gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist,
mündlich anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, in deren
Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die
Sterbefallanzeige beim Standesamt sowie weitere Behördengänge erledigen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der
Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Formalien

Zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt sind die ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein) und ein Nachweis über den letzten Wohnsitz vorzulegen.

Weiterhin sind vorzulegen, wenn die verstorbene Person:           

  • ledig war, die Geburtsurkunde;
  • verheiratet war oder in eingetragener Lebenspartnerschaft gelebt hatte, die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft;
  • verwitwet war, die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten;
  • geschieden war, die Eheurkunde der letzten Ehe und ein Nachweis über die Auflösung;
  • die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde, die Lebenspartnerschaftsurkunde und ein Nachweis über die Auflösung.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Digitale Angebote:

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Standesamtes Ulstertal

Andrea Walch
Leitung Standesamt

06682 9611-21
Fax: 06682 9611-51
a.walch@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Wohnberechtigungsbescheinigung

Raum
Obergeschoss, OG 03

Michelle Koch
Standesamt

06682 9611-20
Fax 06682 9611-51
m.koch@ulstertal.de

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Raum
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Veronika Faulstich
Standesamt

06682 9611-20
Fax: 06682 9611-51
v.faulstich@ulstertal.de

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Raum
Obergeschoss, OG 02