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Kinderreisepass

Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden. Dieser ist 1 Jahr gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die Gültigkeitsdauer nicht überschritten wurde.

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Das Kind muss bei der Antragstellung zwingend anwesend sein. Der Antrag „Ausweisdokument für ein Kind“ ist unbedingt von beiden Sorgeberechtigen zu unterzeichnen (siehe Formular).

Formalien

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Soweit vorhanden, den alten Kinderreisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Ausgefüllter Antrag der Eltern 
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils
  • Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt sofort oder am darauffolgenden Werktag.

Folgende Gebühren fallen an:

  • Erst- oder Neuausstellung:                                         13,00 €
  • Verlängerung oder Änderung:                                      6,00 €

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Bürgerbüro

06682 9611-15
buergerbuero@tann-rhoen.de

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Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
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