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Reisepass

In den meisten Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie für die Einreise einen Reisepass.
Reisepässe können für Personen jeden Alters ausgestellt werden. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr stehen Kinderreisepässe zur Verfügung.
Je nach Einreisebestimmung des Reiselandes kann es erforderlich sein, auch schon für Kinder einen Reisepass zu beantragen.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Die Ausstellung erfolgt bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre. Eine persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung unbedingt erforderlich.
Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigen, der sich ausweisen kann erfolgen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird und 1 Jahr gültig ist.

Die Beantragung eines Reisepasses, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, muss durch die Sorgeberechtigten erfolgen
und das Kind muss persönlich anwesend sein.

Formalien

Für die Beantragung eines Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, ggf. Geburtsurkunde.
  • Biometrisches Lichtbild.
  • Ausgefüllter Antrag der Eltern (bei Kindern unter 18 Jahren).
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils.
  • Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind.

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 3 – 6 Wochen, Express 3 - 4 Tage

Folgende Gebühren fallen an:

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren:                          37,50 €
  • Antragstellende Person über 24 Jahren:                           70,00 €
  • Vorläufiger Reisepass:                                                               26,00 €
  • 48-Seiten-Pass:                                                                            22,00 € (zusätzlich)
  • Expresspass:                                                                                 32,00 € (zusätzlich)

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

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Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

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Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

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Zuständig für:

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Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
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