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Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Die Ausstellung erfolgt bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre.
Eine persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung unbedingt erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigen, der sich ausweisen kann erfolgen. In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird und 3 Monate gültig ist.
Personalausweise können auch für Kinder unter 16 Jahren beantragt werden.
Die Beantragung muss durch die Sorgeberechtigten erfolgen und das Kind muss persönlich anwesend sein.
Für die Beantragung eines Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 3 – 6 Wochen.
Folgende Gebühren fallen an:
Wenn Du nicht am öffentlichen Leben teilnehmen kannst, dann kannst Du von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Du wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen kannst. Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.
Voraussetzungen:
Erforderliche Unterlagen:
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz