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Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Die Ausstellung erfolgt bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre.

Eine persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung unbedingt erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigen, der sich ausweisen kann erfolgen. In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird und 3 Monate gültig ist.

Personalausweise können auch für Kinder unter 16 Jahren beantragt werden.
Die Beantragung muss durch die Sorgeberechtigten erfolgen und das Kind muss persönlich anwesend sein.

Formalien

Für die Beantragung eines Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Alter Personalausweis oder Kinderreisepass, ggf. Geburtsurkunde.
  • Biometrisches Lichtbild.
  • Ausgefüllter Antrag der Eltern (bei Kindern unter 16 Jahren).
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils.
  • Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind.

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 3 – 6 Wochen.

Folgende Gebühren fallen an:

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren:                         22,80 €
  • Antragstellende Person über 24 Jahren:                          37,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis:                                               10,00 €
  • Änderung der Anschrift bei Umzügen:                               gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Bürgeramt:                                        gebührenfrei
  • Nachträgl. Einschalten Online-Ausweisfunktion:          gebührenfrei
  • Sperrung Online-Ausweisfunktion bei Verlust:              gebührenfrei
  • Entsperren bei Wiederauffinden:                                         6,00 €

Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Du nicht am öffentlichen Leben teilnehmen kannst, dann kannst Du von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Du wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen kannst. Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

Voraussetzungen:

  • Du bist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht und/oder
  • Für Dich ist auf Dauer eine(r) Betreuer*in bestellt und/oder
  • Du kannst Dich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Du hast keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Dein Ausweis gestohlen wurde.
  • Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis, dass Du nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kannst, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärtzin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheims oder des Pflegedienstes.
  • Soweit vorhanden: Dein altes Ausweisdokument.
  • Bei einem Antrag durch eine Vertretung oder Betreuung: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis.
  • Ausweis der Vertretung, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Digitale Angebote:

 

Antrag auf Befreiung

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Bürgerbüro

06682 9611-15
buergerbuero@tann-rhoen.de

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Zuständig für:

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Personalausweise 
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Fundbüro
Vertretung Ordnungsamt
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Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

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