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Du bist Handwerker und Knöllchen wegen abgelaufener Parktickets leid?
Nehme doch am Handwerker-Parkausweis der Region Frankfurt RheinMain teil.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für den Landkreis Fulda aber auch für viele weitere Landkreise und
Städte in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.
Mit der Ausnahmegenehmigung bist Du berechtigt im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und
Parkscheinautomaten ohne Entrichtung der Gebühren und ohne Parkhöchstdauer sowie in
verkehrsberuhigten Bereichen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen mit
Parkscheinbenpflicht zu parken.
Nicht abgedeckt sind Fußgängerzonen udn Bereiche mit absolutem Halteverbot.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Seniorenfahrten
Städtepartnerschaft
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz