Wonach suchen Sie?

Aa
Aa
Aa
Aa

Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain

Du bist Handwerker und Knöllchen wegen abgelaufener Parktickets leid?

Nehme doch am Handwerker-Parkausweis der Region Frankfurt RheinMain teil.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für den Landkreis Fulda aber auch für viele weitere Landkreise und
Städte in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.

Mit der Ausnahmegenehmigung bist Du berechtigt im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und 
Parkscheinautomaten ohne Entrichtung der Gebühren und ohne Parkhöchstdauer sowie in
verkehrsberuhigten Bereichen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen mit 
Parkscheinbenpflicht zu parken.

Nicht abgedeckt sind Fußgängerzonen udn Bereiche mit absolutem Halteverbot.

 

Formalien

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:

  • Antrag im Original
  • Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Bescheides zur Festsetzung der Umsatzsteuer des Finanzamtes
  • Kopie der Handwerkskarte oder Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder Erklärung, warum diese nicht vorliegt
  • Kopien der Kfz-Scheine der eingesetzten Geschäftsfahrzeuge
  • Fotos der Geschäftsfahrzeuge (klare Erkennbarkeit des beidseitigen Branding, des Kofferraums und des Kennzeichens), für die der Handwerkerparkausweis beantragt wird
  • Die Verwaltungsgebühr (jeweils inkl. Auslagen) für die erste Genehmigung beträgt 305,- €. In eine Genehmigung können bis zu sechs Kennzeichen aufgenommen werden. Parken ist nur mti der Originalgenehmigung im Fahrzeug erlaubt. Das Original kann jedoch mehrfach ausgestellt werden. Zeitgleich beantragte, weitere Originale kosten jeweils 161,- €. Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 25,- €.

 

Weitere Informationen

 

Antrag Parkschein        

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Seniorenfahrten
Städtepartnerschaft
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz