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Namensänderungen nach dem Bundesvertriebenengesetz / Namensänderungen für Eingebürgerte
Vertriebene und Spätaussiedler sowie in Deutschland eingebürgerte, deren Ehegatten und Kinder, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Namenserklärung abgeben, in der sie
Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe
Ein verwittweter oder geschiedener Ehegatte kann erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seines Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Ausführliche Informationen über die Namensänderungen und die vorzulegenden Unterlagen erteilen Dir die Standesbeamten*innen des Standesamtes Ulstertal.
Andrea Walch
Leitung Standesamt
06682 9611-21
Fax: 06682 9611-51
a.walch@ulstertal.de
Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Wohnberechtigungsbescheinigung
Raum
Obergeschoss, OG 03
Michelle Koch
Standesamt
06682 9611-20
Fax 06682 9611-51
m.koch@ulstertal.de
Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Raum
Obergeschoß, OG 02
Veronika Faulstich
Standesamt
06682 9611-20
Fax: 06682 9611-51
v.faulstich@ulstertal.de
Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Raum
Obergeschoss, OG 02