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Namensänderungen nach dem Bundesvertriebenengesetz / Namensänderungen für Eingebürgerte
Vertriebene und Spätaussiedler sowie in Deutschland eingebürgerte, deren Ehegatten und Kinder, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Namenserklärung abgeben, in der sie
Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe
Ein verwittweter oder geschiedener Ehegatte kann erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seines Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Ausführliche Informationen über die Namensänderungen und die vorzulegenden Unterlagen erteilen Dir die Standesbeamten*innen des Standesamtes Ulstertal.