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Namensänderung

Formalien

Namensänderungen nach dem Bundesvertriebenengesetz / Namensänderungen für Eingebürgerte

Vertriebene und Spätaussiedler sowie in Deutschland eingebürgerte, deren Ehegatten und Kinder, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Namenserklärung abgeben, in der sie

  • Bestandteile ihres Namens ablegen,
  • die männliche Form ihres Familiennamens annehmen oder
  • eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen.

 

Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe

Ein verwittweter oder geschiedener Ehegatte kann erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seines Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Ausführliche Informationen über die Namensänderungen und die vorzulegenden Unterlagen erteilen Dir die Standesbeamten*innen des Standesamtes Ulstertal.

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Standesamtes Ulstertal

Andrea Walch
Leitung Standesamt

06682 9611-21
Fax: 06682 9611-51
a.walch@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden
Wohnberechtigungsbescheinigung

Raum
Obergeschoss, OG 03

Michelle Koch
Standesamt

06682 9611-20
Fax 06682 9611-51
m.koch@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden

Raum
Obergeschoß, OG 02

Veronika Faulstich
Standesamt

06682 9611-20
Fax: 06682 9611-51
v.faulstich@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
Hochzeiten
Ehefähigkeitszeugnisse
Geburten
Vaterschaftsanerkennungen
Sterbefälle
Namensänderungen
Personenstandsurkunden

Raum
Obergeschoss, OG 02