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Der Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts kann im Bürgerbüro der Stadt Tann (Rhön) beantragt werden. Dies gilt für alle Bürger, die hier Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Der Austritt kann von allen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Für Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Austritt durch die gesetzlichen Vertreter veranlasst werden.
Kinder ab dem 12. Lebensjahr müssen dem Kirchenaustritt allerdings zustimmen.
Eine Erklärung per Vollmacht ist nicht zulässig.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Austritterklärung wirksam wird. Dein Arbeitgeber wird automatisch über den Austritt informiert.
Erforderliche Unterlagen:
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz