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Kirchenaustritt

Der Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts kann im Bürgerbüro der Stadt Tann (Rhön) beantragt werden. Dies gilt für alle Bürger, die hier Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Formalien

Der Austritt kann von allen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.

Für Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Austritt durch die gesetzlichen Vertreter veranlasst werden.

Kinder ab dem 12. Lebensjahr müssen dem Kirchenaustritt allerdings zustimmen. 

Eine Erklärung per Vollmacht ist nicht zulässig.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Austritterklärung wirksam wird. Dein Arbeitgeber wird automatisch über den Austritt informiert.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument des Antragstellers bzw. der gesetzlichen Vertreter
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Austrittserklärungen für Minderjährige bei unverheirateten Eltern zusätzlich die Bescheinigung über gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht. 

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz