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Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das
Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Du einen Hund halten möchtest, musst Du ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
Die rechtlichen Voraussetzungen bzw. die städtische Satzung kannst Du hier einsehen:
Sollte es sich um einen gefährlichen Hund handeln, dann bring bitte das folgende Formular ausgefüllt zur Anmeldung mit.
Du kannst Deinen Hund auch online an- bzw. abmelden:
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz