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Du möchtest ein Gewerbe betreiben oder ein bestehendes Gewerbe um- bzw. abmelden?
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind: Einzelgewerbe eines Einzelgewerbetreibenden, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen oder bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Erforderliche Unterlagen sind:
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes sowie die Änderung des Namens erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://finanzamt.hessen.de/elster-elektronische-steuererklaerung/unternehmensgruendung
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