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Fundbüro / Fundsachen

Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro der Stadt Tann (Rhön). 
Dort werden alle abgegebenen Gegenstände aufbewahrt, um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben,
den verlorenen Gegenstand zurück zu erhalten.

 

Formalien

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Abgabe der Fundsache.

Finder*innen von Schlüsseln, Geldbörsen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen bitten wir die Fundsache im Fundbüro bzw. im Bürgerbüro abzugeben. Für Fundsachen mit einem Wert von mehr als 10,- Euro besteht eine Abgabepflicht. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien festgehalten.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hast Du als Finder*in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Es sei denn, dieser darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden.

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz