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Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchten.
Bei der Beantragung für Behörden wird der Gewerbezentralregisterauszug direkt der Behörde übersandt. Bitte benennen Sie dazu die genaue Anschrift und den Namen des Empfängers und geben Sie Informationen zum Verwendungszweck.
Es ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Eine Übersendung an andere Personen als den Antragsteller ist grundsätzlich unzulässig, Ausnahme für die Vorlage bei Behörden (GZR 5) oder bei der Erteilung an Behörden auf deren Betreiben (GZR 6).
Die Bearbeitungs- bzw. Zusendungsdauer beträgt etwa 2 -3 Wochen nach Antragsstellung.
Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:
Gebühren:
13,00 €
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz