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Gewerbezentralregisterauskunft

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe  oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchten.

Bei der Beantragung für Behörden wird der Gewerbezentralregisterauszug direkt der Behörde übersandt. Bitte benennen Sie dazu die genaue Anschrift und den Namen des Empfängers und geben Sie Informationen zum Verwendungszweck.


Es ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Eine Übersendung an andere Personen als den Antragsteller ist grundsätzlich unzulässig, Ausnahme für die Vorlage bei Behörden (GZR 5) oder bei der Erteilung an Behörden auf deren Betreiben (GZR 6).

Formalien

Die Bearbeitungs- bzw. Zusendungsdauer beträgt etwa 2 -3 Wochen nach Antragsstellung.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Im Fall „Vorlage bei einer Behörde“ – bitte die genaue Anschrift und den Verwendungszweck bzw. das Schreiben der Behörde mitbringen.

Gebühren:
13,00 €

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz