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Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (z. B. über strafgerichtliche Verurteilungen).
Dieses wird in der Regel für behördliche oder private Zwecke wie beispielsweise bei der Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber benötigt.
Es ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Eine Übersendung an andere Personen als den Antragsteller ist grundsätzlich unzulässig, Ausnahme für die Vorlage bei Behörden (§ 30a BZRG) oder bei der Erteilung an Behörden auf deren Betreiben (§ 31 BRZG).
Die Bearbeitungs- bzw. Zusendungsdauer beträgt etwa 2 -3 Wochen nach Antragsstellung.
Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:
Gebühren:
13,00 €
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz