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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (z. B. über strafgerichtliche Verurteilungen).
Dieses wird in der Regel für behördliche oder private Zwecke wie beispielsweise bei der Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber benötigt.

Es ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Eine Übersendung an andere Personen als den Antragsteller ist grundsätzlich unzulässig, Ausnahme für die Vorlage bei Behörden (§ 30a BZRG) oder bei der Erteilung an Behörden auf deren Betreiben (§ 31 BRZG).

Formalien

Die Bearbeitungs- bzw. Zusendungsdauer beträgt etwa 2 -3 Wochen nach Antragsstellung.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Im Fall „Vorlage bei einer Behörde“ – bitte die genaue Anschrift und den Verwendungszweck bzw. das Schreiben der Behörde mitbringen.

Gebühren:
13,00 €

Digitale Angebote:

Führungszeugnis beantragen

 

 

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
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Raum
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