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Wenn Du in Tann (Rhön) mit Hauptwohnsitz gemeldet bis, können wir Dir einen Fischereischein ausstellen.
Es gibt folgende Arten von Fischereischeinen:
Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren (ohne Fischereiprüfung) erhalten keinen Fischereischein, müssen jedoch eine Fischereiabgabe entrichten. Eine entsprechende Bescheinigung wird ausgestellt.
Die Ausstellung erfolgt spätestens am darauffolgenden Werktag.
Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung eines Fischereischeins benötigt:
Gebühren:
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz