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Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftverfahren

Mit der SEPA-Basis-Lastschrift ermächtigst Du Dein Kreditinstitut die fälligen Steuerforderungen
der Stadt Tann (Rhön) von Deinem Konto zu belasten.
Die Stadt Tann (Rhön) ist verpflichtet, das Mandat 13 Monate vorrätig zu halten.
Ein Mandat verliert nach 36 Monaten seine Gültigkeit, wenn bis dahin keine Belastung erfolgte.

Hast Du der Stadt Tann (Rhön) unter einem Mandat/Kassenzeichen eine SEPA-Basis-Lastschrift erteilt und erfolgt
für eine Abgabenart ein Widerspruch, so gelten die weiteren Abgaben weiter.

 

Formalien

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Abbuchungen von einem Sparbuch sind nicht möglich.
  • Entstehen der Stadtkasse Tann (Rhön) im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Entgelte, die Sie zu vertreten haben, weil z. B. eine Belastung mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu Tragen.

Deine Vorteile

  • Du zahst immer den richtigen Betrag, auch wenn sich der Grundlagenbescheid ändert.
  • Es müssen keine Zahltermine überwacht werden und die Zahlungen erfolgen termingerecht.

Kein Risiko

  • Mit dem Kontoauszug Deines Geldinstitutes erhälst Du über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung.
  • Du kannst jeder Abbuchung widersprechen und von Deinem Kreditinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von 8 Wochen ab dem Belastungsdatum.

Digitale Angebote:

 

SEPA-Lastschriftmandat

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadtkasse

Wolfgang Reiner
Leitung Stadtkasse

06682 9611-14
w.reiner@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Steuerverwaltung
Erstellung Steuer- & Abgabenbescheide
Abrechnung Wasser-/Abwassergebühren
Mahn- und Vollstreckungswesen
Abwicklung Zahlungsverkehr
 

Raum
Erdgeschoss, EG 01

Michelle Koch
Personabteilung

06681 9608-61
m.koch@ulstertal.de

+

Zuständig für:

Vertretung Personalangelegenheiten
Standesamt Ulstertal