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Eheschließungen

Heiraten kann man grundsätzlich vor jeder Standesbeamtin
oder jedem Standesbeamten in Deutschland.

Anmeldungen zur Eheschließung nimmt jedoch nur das Standesamt entgegen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Falls Du in einem anderen als dem Wohnortstandesamt heiraten möchtest, werden Deine Unterlagen per Post an das Standesamt gesandt, das die Eheschließung durchführen soll. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Heirat erfolgen.

 

Formalien

Der Trauungstermin wird erst vergeben, wenn alle für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Welche Unterlagen zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundige Dich deswegen persönlich beim Standesamt. Du erhälst im Standesamt eine schriftliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen.

    Wenn Du seit Geburt deutsche Staatsangehörige(r), in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig bist, noch nie verheiratet warst und keine Kinder hast, reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung Deiner Meldebehörde
    • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (diese erhälst Du im Standesamt Deines Geburtsortes).

    In einigen Fällen, z. B. wenn Du als Kind angenommen wurdest, wenn einer der Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist oder wenn Ihr unterschiedlicher Nationalität seid, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher, sich persönlich beim Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen. Diese vorzulegenden Dokumente werden vom Standesamt erläutert und exakt für beide Partner festgelegt. Dabei wird auch vermerkt, wo Du die Unterlagen erhalten kannst.

    Digitale Angebote:

    Trauungen am Wochenende

    Als besonderen Service bietet das Standesamt Ulstertal auf Wunsch auch standesamtliche Trauungen außerhalb der regulären Sprechzeiten (außer an Sonn- und Feiertagen) an. Ausführliche Informationen erteilen die Standesbeamtinnen für das Ulstertal Frau Walch, Frau Koch und Frau Faulstich.

     

    Trauorte im Ulstertal

    Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Standesamtes Ulstertal

    Andrea Walch
    Leitung Standesamt

    06682 9611-21
    Fax: 06682 9611-51
    a.walch@ulstertal.de

    +

    Zuständig für:

    Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
    Hochzeiten
    Ehefähigkeitszeugnisse
    Geburten
    Vaterschaftsanerkennungen
    Sterbefälle
    Namensänderungen
    Personenstandsurkunden
    Wohnberechtigungsbescheinigung

    Raum
    Obergeschoss, OG 03

    Michelle Koch
    Standesamt

    06682 9611-20
    Fax 06682 9611-51
    m.koch@ulstertal.de

    +

    Zuständig für:

    Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
    Hochzeiten
    Ehefähigkeitszeugnisse
    Geburten
    Vaterschaftsanerkennungen
    Sterbefälle
    Namensänderungen
    Personenstandsurkunden

    Raum
    Obergeschoß, OG 02

    Veronika Faulstich
    Standesamt

    06682 9611-20
    Fax: 06682 9611-51
    v.faulstich@ulstertal.de

    +

    Zuständig für:

    Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hilders, Tann (Rhön)
    Hochzeiten
    Ehefähigkeitszeugnisse
    Geburten
    Vaterschaftsanerkennungen
    Sterbefälle
    Namensänderungen
    Personenstandsurkunden

    Raum
    Obergeschoss, OG 02