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Das Bürgerbüro beglaubigt Ihnen Kopien von Urkunden, die von einer Behörde ausgestellt sind, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Außerdem beglaubigt das Bürgerbüro Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.
Man unterscheidet bei Beglaubigungen amtliche und öffentliche Beglaubigungen.
Amtliche Beglaubigungen
Die amtliche Beglaubigung kann das Bürgerbüro durchführen. Für eine Beglaubigung musst Du das Dokument mitbringen, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Beglaubigungen werden i.d.R. sofort bearbeitet.
Gebühren:
Beglaubigung einer vorgefertigten Dokumentenkopie: 8,- € pro Urkunde / jede weitere Seite 2,- €
Beglaubigung einer Kopie vor Ort: 6,- € pro Urkunde.
Öffentliche Beglaubigungen
Öffentliche Beglaubigungen werden bei einem Notar oder auch beim jeweils zuständigen Ortsgericht ausgestellt. Öffentliche Beglaubigungen sind beispielsweise erforderlich bei: Eintragungen ins Vereinsregister, Erbangelegenheiten oder Grundstücksangelegenheiten.
Ortsgerichtsbeglaubigungen werden direkt vom Ortsgerichtsvorsteher durchgeführt. Hier fallen separate Gebührensätze an.
Andrea Goldbach
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