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Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig,sofern diese nicht nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag musst Du schriftlich stellen. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Du denkst über den Bau einer Garage, eines Carports, eines Gartenhauses oder einer Solaranlage nach?
Schnell prüfen, ob Du einen Bauantrag benötigst!
Mit dem Quick-Check des Landes Hessen kannst Du in wenigen Minuten herausfinden, ob für Ihr Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich ist.
Was ist der Quick-Check?
Der Quick-Check ist ein kostenloses Online-Tool des Landes Hessen. Er hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zu bekommen, ob für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung notwendig ist.
So funktioniert's:
Für einen Bauantrag musst Du die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden und diese bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Fulda einreichen. Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein. Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.
Ausführliche Informationen zum Thema Bauanträge findest Du im Verwaltungsportal "Hessen-Finder":
Die Stadtverwaltung ist am Prüfverfahren des Landkreises mit Stellungnahmen beteiligt. Bei Fragen zu laufenden Baugenehmigungen steht Dir unser Sachbearbeiter Bernd Schäfer gerne zur Verfügung.
