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Baugenehmigungen

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig,sofern diese nicht nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag musst Du schriftlich stellen. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

 

Formalien

Für einen Bauantrag musst Du die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden und diese bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Fulda einreichen. Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein. Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.

Ausführliche Informationen zum Thema Bauanträge findest Du im Verwaltungsportal "Hessen-Finder":

 

Infos Bauantragsverfahren 

 

Genehmigungsfreie BM        

Beteiligung der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung ist am Prüfverfahren des Landkreises mit Stellungnahmen beteiligt. Bei Fragen zu laufenden Baugenehmigungen steht Dir unser Sachbearbeiter Bernd Schäfer gerne zur Verfügung.

Bernd Schäfer 
Leitung Bauabteilung

Raum
Dachgeschoß, DG 01

06682 9611-33
b.schaefer@tann-rhoen.de