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Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb
(Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte,hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind:
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Digitale Angebote:
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Erdgeschoss, EG 05
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