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Anzeige vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes

Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb
(Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte,hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Formalien

In der Anzeige sind:

  • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

anzugeben.

Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

Digitale Angebote:

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz