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Anmeldung eines Wohnsitzes

Eine Anmeldung ist nötig, wenn Du mit Haupt- oder Nebenwohnung nach Tann (Rhön) ziehst.
Eine Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes anzumelden.

Formalien

Die gesetzliche Frist zur Anmeldung eines Wohnsitzes wurde auf 2 Wochen nach dem Einzug festgesetzt.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  • Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt durch Wohnungsgeber.
  • Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass.
  • Oder Stammbuch aller zuziehenden Personen.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. (Ehegatten können die ganze Familie anmelden.)
  • Gegebenenfalls Fahrzeugschein.
  • Einverständniserklärung bei Umzug eines Kindes bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten.

Gebühren:
gebührenfrei

Änderung Fahrzeugschein (10,80 € / Schein)

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung

06682 9611-17
a.goldbach@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen

Raum
Erdgeschoss, EG 05

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz