- Leben und Arbeiten in Tann
- Bürgerservice und Rathaus
- Tourismus und Kultur
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Du ins Ausland verziehst, eine Nebenwohnung aufgibst oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.
Eine Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abzumelden.
Die gesetzliche Frist zur Abmeldung eines Wohnsitzes wurde auf frühestens 1 Woche vor dem Auszug, spätestens 2 Wochen nach dem Auszug festgesetzt.
Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt:
Gebühren:
gebührenfrei
Andrea Goldbach
Leitung Hauptabteilung
Ordnungsamt
Straßenverkehrsbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bürgerbüro
Wahlen
Raum
Erdgeschoss, EG 05
Bettina Herbst
Bürgerbüro
An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz