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Abmeldung eines Wohnsitzes

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Du ins Ausland verziehst, eine Nebenwohnung aufgibst oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.
Eine Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abzumelden.

Formalien

Die gesetzliche Frist zur Abmeldung eines Wohnsitzes wurde auf  frühestens 1 Woche vor dem Auszug, spätestens 2 Wochen nach dem Auszug festgesetzt.

Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt:

  • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen, bei Kindern ggf. Geburtsurkunde.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. (Ehegatten können die ganze Familie abmelden.)

Gebühren:
gebührenfrei

Bei allen Fragen zum Thema wende Dich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros

Andrea Goldbach
Bürgerbüro

06682 9611-15
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Vertretung Ordnungsamt
Abfallangelegenheiten

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz

Bettina Herbst
Bürgerbüro

06682 9611-16
buergerbuero@tann-rhoen.de

+

Zuständig für:

An- / Um- / Abmeldungen
Führungszeugnisse
Personalausweise 
Reisepässe / Kinderreisepässe
Gewerbeangelegenheiten
Fundbüro
Abfallangelegenheiten
Vermietung Rhönhalle
 

Raum
Bürgerbüro KG, Eingang Marktplatz