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Winterdienst der Stadt Tann (Rhön)

An alle Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wie in jedem Jahr möchten wir Euch auch in diesem Jahr an die Winterdienstpflichten erinnern und gleichzeitig offene Fragen aus diesem Themenbereich klären. 

Aufgrund der Straßenreinigungssatzung der Stadt Tann (Rhön) in der Fassung vom 16.05.1986 sind die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich dazu verpflichtet, die öffentlichen Straßen zu reinigen. Zur Reinigungspflicht der Straße zählt vor allem auch der Winterdienst auf Gehwegen.

Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung können durch die Stadt Tann (Rhön) mit einer Geldbuße nach §13 der Straßenreinigungssatzung belegt werden. Um dies zu vermeiden, bitten wir Euch, Eurer Pflicht bezüglich der Straßenreinigung, hier speziell des Winterdienstes, regelmäßig nachzugehen.

Das beiliegende PDF soll Euch helfen, Eure Verpflichtung zu erkennen. Es wird erläutert, in welcher Art und Weise und zu welchen Zeiten der Winterdienst auszuführen ist. Solltet Ihr darüber hinaus noch Fragen haben, sind wir gerne bereit Euch weiter zu helfen.

Erläuterung zum Winterdienst

 

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