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Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A+B sowie die Gewerbesteuer

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) hat in ihrer Sitzung vom 10. Februar 2023 eine für uns alle schwerwiegende Entscheidung treffen müssen.

Es wurde beschlossen, dass die steuerlichen Hebesätze für die Grundsteuer A+B von derzeit 390% Hebesatz auf 650% Hebesatz angehoben werden. Auch die Gewerbesteuer wird von 390% Hebesatz auf 394% Hebesatz erhöht.

Im Vorfeld dieser Sitzung gab es in der Bürgerschaft sehr heftig und lautstark geführte Diskussionen, unter anderem auch in den sozialen Medien. Leider wurden hierbei neben konstruktiv gemeinten Vorschlägen auch viele Fehlinformationen verbreitet und auf Basis falscher Annahmen diskutiert.

Eine Steuererhöhung ist niemals schön. Weder ich als Bürgermeister noch alle anderen Mandatsträger im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung haben sich diese Entscheidung leicht gemacht. Sie wurde getroffen nach vielen Abenden der gemeinsamen Diskussion und dem Ringen um die besten Lösungen sowie der Suche nach Alternativen.

Als Ende November/Anfang Dezember die aktuellen Planzahlen der voraussichtlichen Einnahmen, unter anderem die Steuerschätzungen vorlagen (diese kommen grundsätzlich erst zu diesem Zeitpunkt) und somit alle Haushaltspositionen zusammengebracht werden konnten, zeichnete sich ab, dass eine Lücke in einer Größenordnung entsteht, die in dieser Intensität vorher leider nicht absehbar war.

Die Stadt Tann war wirtschaftlich nie auf Rosen gebettet. Es gibt historisch bedingt keine Rücklagen und Investitionen in die Infrastruktur müssen über Kredite finanziert werden. Waren wir bisher noch davon ausgegangen, dass es zwar schwierig werden wird, hat die aktualisierte Datenlage gezeigt, dass es ohne tiefgreifende Maßnahmen nicht gehen wird.

Daher wurden unmittelbar sowohl der Magistrat, aber auch alle Stadtverordneten über diese Situation in Kenntnis gesetzt. Auf einer gemeinsamen Sitzung der Magistratsmitglieder und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung wurde entschieden, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Magistrat Lösungen zur Schließung der Haushaltslücke finden sollen, um einen ausgeglichenen und damit seitens der Aufsichtsbehörden genehmigungsfähigen Haushaltsplan aufzustellen.

Jedes einzelne Konto (wie z.B. Freibad, Museum, Tourismus, Wasser, Friedhof, etc.), jede einzelne Haushaltsposition wurde zusammen in dieser Gruppe und damit auch mit allen Fraktionen (CDU, SPD und FDP) besprochen. Hierbei waren sich alle einig, dass zunächst die oberste Priorität sein muss, Ausgaben zu reduzieren. In einem zweiten Schritt wurde beschlossen, dass Einnahmen in Bereichen wie zum Beispiel Museen, Schwimmbad, Stadtführungen oder auch bei der Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhöht werden sollen.

Das dann noch vorhandene Defizit konnte in letzter Instanz nur noch durch die Erhöhung der Steuersätze ausgeglichen werden.

Einrichtungen zu schließen, oder bei wichtigen kommunalen Leistungen wie der Kinderbetreuung oder der Feuerwehr zu sparen, war für alle Verantwortlichen keine Option. Auch wichtige Investitionen in die Infrastruktur, den Straßenbau oder bei der Dorferneuerung sollten auf jeden Fall fortgeführt werden.

Mit allen Maßnahmen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite konnte das Defizit um ca. 350.000,- reduziert werden, sodass es noch galt, weitere 300.000,- € zu decken. Das führte dann zu der sehr schwerwiegenden Entscheidung: der Erhöhung der steuerlichen Hebesätze.

Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze wirkt sich für einen Durchschnittshaushalt folgendermaßen aus:

Werden bisher 300 € an Grundsteuern pro Jahr gezahlt, was in etwa der durchschnittlichen Steuerlast eines normalen Einfamilienhauses mit Grundstück entspricht, so werden es nach der Anhebung dann beispielsweise 500 € sein. Je nach Grundstücksgröße oder Anzahl von Grundstücken eines Eigentümers gibt es natürlich auch hier Abweichungen nach oben, aber auch nach unten bei kleineren Häusern.

Insbesondere die enormen Preissteigerungen in allen Branchen und Bereichen sind verantwortlich dafür, dass auch wir als Kommune mit allen kommunalen Leistungen schauen müssen, wie diese auch zukünftig finanziert werden können.
Dabei geht es uns in gewisser Art und Weise wie einem Unternehmen. Bei stark gestiegenen Kosten kann nach Prüfung aller Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite nur eine Preiserhöhung dafür sorgen, dass zumindest kein dauerhafter Verlust entsteht. Ansonsten droht in letzter Konsequenz die Insolvenz und in einer Kommune eine Zwangsverwaltung durch übergeordnete Institutionen. Alle Unternehmen erhöhen derzeit ihre Preise. Kommunen nach Prüfung aller anderen Möglichkeiten die Steuern. Das ist nicht gut und belastet unsere Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu den anderen, aktuellen Preiserhöhungen.

Im Moment wird leider alles teurer. Jeder von uns spürt das beim wöchentlichen Einkauf, beim Metzger, beim Bäcker, beim Friseur, beim Handwerker seines Vertrauens sowie in allen anderen Lebensbereichen.

Nicht richtig sind an dieser Stelle Beispiele von exorbitanten, sich vervielfachenden Grundsteuern ab dem Jahr 2025. Die anstehende Grundsteuerreform, für die sie alle Fragebögen beim Finanzamt einreichen mussten und in diesen Tagen neue Messbescheide erhalten, wird sich nicht so auswirken, wie es in den letzten Tagen über diverse Flugblätter und die sozialen Medien von Einzelnen verbreitet worden ist. Einfach den neuen Messbetrag, den ihr Finanzamt Ihnen mitgeteilt hat oder bald mitteilen wird, mit dem Hebesatz zu multiplizieren wird ab dem Jahr 2025 so nicht sein.

Die Kommunen dürfen nach der Grundsteuerreform  im Jahr 2025 insgesamt nicht mehr an Grundsteuern vereinnahmen, als dies vorher der Fall war. Dazu sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet und somit wird sich der Hebesatz im Jahr 2025 wieder entsprechend reduzieren. Ich empfehle Ihnen hierzu dringend, Ihren Steuerberater anzusprechen. Der kann Ihnen kompetent Auskunft geben. Selbstverständlich stehen auch wir als Stadtverwaltung Tann mit unseren Mitarbeitern in der Finanzabteilung und auch ich als Bürgermeister für Fragen zur Verfügung.

Meine Haushaltseinbringungsrede aus der letzten Stadtverordnetensitzung, die weitere, detaillierte Informationen und Hintergrundinformationen enthält, können Sie auf der Homepage der Stadt Tann (Rhön) unter Aktuelle Bürgerinformationen einsehen. Ich empfehle Ihnen, einen Blick darauf zu werfen.

Ihr Bürgermeister
(Mario Dänner)

 

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