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Bürgerhäuser

Ab sofort wieder vollumfänglich zu nutzen

Durch das Auslaufen der Corona-Schutzverordnung und die Entscheidung der Hessischen Landesregierung keine sogenannten „Hot-Spot-Regeln“ zu definieren, können ab sofort auch alle städtischen Bürgerhäuser wieder vollumfänglich genutzt werden.
Für Nutzungen jeglicher Art (privat oder öffentlich) gibt es keinerlei gesetzliche Einschränkungen mit Blick auf Corona-Bedingte Regelungen und Schutzmaßnahmen.

Selbstverständlich kann jeder Veranstalter von seinem „Hausrecht“ Gebrauch machen und ggf. zusätzliche Regeln festlegen.

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