Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Tann war und ist ein beliebter Ort für Gäste aus nah und fern. Damit sich alle hier wohlfühlen – ob Einheimische oder Besucher –, ist Sauberkeit im öffentlichen Raum eine wichtige Grundlage.
Der städtische Bauhof leistet täglich einen großen Beitrag dazu, dass unsere Straßen, Plätze und öffentlichen Flächen ein positives Bild abgeben. Doch auch die Anliegerinnen und Anlieger sind nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Tann (Rhön) in der Pflicht: Die Reinigung der Gehwege und teilweise auch der Fahrbahnen vor dem eigenen Grundstück gehört zu den Aufgaben der Grundstückseigentümer bzw. der Nutzungsberechtigten.
Gerade jetzt, kurz vor dem großen Jubiläum des Rhöner Wirtefestes vom 11. Bis zum 13. September 2026, ist ein sauberes und einladendes Erscheinungsbild besonders wichtig. Viele Gäste werden unsere Stadt besuchen – lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sie Tann als das wahrnehmen, was es ist: ein herzlicher, gepflegter und liebenswerter Ort in der Rhön.
Ich möchte Sie daher herzlich bitten, Ihrer Reinigungspflicht regelmäßig nachzukommen. Bereits kleine Maßnahmen – wie das Kehren des Gehwegs, das Entfernen von Laub oder das Freihalten von Rinnsteinen – tragen viel zu einem positiven Gesamteindruck bei.
Die genauen Pflichten sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt, die Sie auf unserer Website einsehen können: tann-rhoen.de/buergerservice-und-rathaus/ortsrecht
Vielen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Mithilfe! Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Tann auch weiterhin als sauberer und attraktiver Ort wahrgenommen wird – zum Wohle aller.
Mit herzlichen Grüßen
Matthias Gelbe
Ihr Bürgermeister der Stadt Tann (Rhön)







