Die Stadtkasse Tann (Rhön) macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 4. Quartal 2023
Grundsteuer 4. Quartal 2023
Abfallgebühren 4. Quartal 2023
Abschläge Wasser-/Abwassergebühren 4. Quartal 2023
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens
27. November 2023
an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.
Nach dem 27. November 2023 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund des § 240 der Abgabenordnung (AO) ein Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet von einem Prozent des abgerundeten und auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrages erhoben.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten.