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Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichtes,
für Tann (Rhön) folglich dem Amtsgericht Fulda. Ortsgerichte sind also keine städtischen Einrichtungen.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
Ortsgericht Tann (Rhön)
Marktplatz 9, 36142 Tann (Rhön)
Ortsgerichtsvorsteher Matthias Orf, Termin nach Vereinbarung,
telefonisch erreichbar nach 17 Uhr unter 0179 7002188