Statuswechsel Haupt- und Nebenwohnung
Ein Statuswechsel liegt vor, wenn Sie eine bisherige Nebenwohnung in Zukunft als Hauptwohnung benutzen werden, die bisherige Hauptwohnung als Nebenwohnung beibehalten wird und gleichzeitig keine neue weitere Wohnung begründet oder keine sonstige weitere Wohnung aufgegeben wird. Ein Statuswechsel ist der Meldebehörde des zukünftigen Hauptwohnsitzes anzuzeigen.
Gesetzliche Frist:
Innerhalb 2 Wochen nach Statuswechsel.
Benötigte Unterlagen:
Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass.
Oder Stammbuch aller wechselnden Personen.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. (Ehegatten können die ganze Familie ummelden.)
Gebühren:
gebührenfrei
Ansprechpartner:
Frau Andrea Goldbach
Tel.: 06682-9611-15
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