Interessensbekundung Fäkalschlammentsorgung als Auftragnehmer
Aus dem Rathaus wird berichtet:
Entleerung und Transport der Inhalte von Abwassersammelgruben und Schlämmen aus Kleinkläranlagen – Interesse als Auftragnehmer?
Der Stadt Tann (Rhön) unterliegt gem. Hess. Wassergesetz auch die Abwasserbeseitigungspflicht für die sog. „Fäkalschlammentsorgung“ und beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen für die Entleerung und Abtransport bzw. Einbringung auf der städt. Kläranlage im Stadtteil Günthers neu zu vergeben.
Infolge der Baumaßnahmen der letzten Jahre zum Anschluss an das zentrale Kanalisationsnetz sind nunmehr nur noch ca. 15-20 Einzelanlagen im Gebiet der Stadt Tann (Rhön) in unregelmäßigen Zeitabständen zu entsorgen. Gesucht wird ein/e flexible/r Auftragnehmer/in. Die zu vergebenden Leistungen dürften sich insbesondere für Landwirte anbieten. Bei Interesse möchten Sie sich bitte bis zum 30.04.2019 bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Herrn Ziegler, Tel.: 06682/9611-31, melden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
Tann (Rhön), den 01.04.2019
Der Magistrat der
Stadt Tann (Rhön)
gez.:
Dänner
Bürgermeister
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